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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Der Käufer erkennt durch die Erteilung des Auftrages diese Bedingungen als ausschließlich maßgebend an. Anderslautende Vereinbarungen, soweit sie nicht schriftlich getroffen und von uns bestätigt, sind für uns nicht verbindlich. Die eventuelle Nichtigkeit einer der vereinbarten Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.

2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und haben höchstens 6 Monate Gültigkeit.

3. Aufträge
Eine schriftliche Bestätigung eingehender Aufträge erfolgt nur dann, wenn Einzelheiten der Bestellung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung bedürfen. Erfolgt weder eine Auftragsbestätigung noch eine schriftliche Stellungnahme zum Auftrag, gilt die Bestellung als angenommen.

4. Liefertermine
•) Die Angabe des Lieferzeitpunkts erfolgt nach bestem Wissen, ohne Gewähr. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die von uns geschuldeten Teile im vereinbartem Zeitpunkt unser Werk verlassen, oder aber von und im Lieferwerk zur Verfügung gestellt werden, wenn Sie sich im Verzuge der Abnahme befinden.

•) Wir geraten nicht in Verzug, wenn die Lieferung infolge eines Umstandes unterbleibt, den wir nicht zu vertreten haben. Nicht zu vertreten sind Ereignisse höherer Gewalt, Streiks und Aussperrung, Unfälle und alle sonstigen Ursachen, die eine teilweise oder vollständige Arbeitseinstellung bedingen, wie etwa Materialmängel, Mangel an Betriebsstoffen, Transportschwierigkeiten, Schwierigkeiten in der Energieversorgung, Betriebsstoffen aller Art im eigenen oder im Zuliefererbetrieb. In all diesen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung an Sie um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. In allen Fällen werden wir Ihnen jedoch unverzüglich den Beginn und das voraussichtliche Ende derartiger Behinderungen mitteilen.

•) lm Falle unseres Lieferverzuges haben Sie uns eine mit Ablehnungsandrohung versehende angemessene Nachfrist von mindestens 15 Arbeitstagen zu setzen. Nach deren fruchtlosem Ablauf können Sie das Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz nur für den Teil des Vertragsumfanges geltend machen, der von uns nicht erfüllt ist. Auf Wegfall des Interesses können Sie sich jedoch nicht berufen.

•) Treten bei Ihnen wesentliche Vermögensverschlechterungen nach Vertragsabschluss ein oder werden derartige Vermögensverschlechterungen erst nach Vertragsabschluss bekannt, so haben wir das Recht, unsere Leistung zu verweigern und zu verlangen, dass Sie die Gefährdung des Vertragszwecks durch eine ausreichende Sicherheitsleistung beseitigen. Kommen Sie dem Verlangen auf Sicherheitsleistung innerhalb der von uns gesetzter angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.

5. Reproduktionsrecht
Wenn uns ein Abnehmer eine fertige und reproduktionsfähige Strichzeichnung zur Verfügung stellt, dann bleibt diese Zeichnung sein Eigentum. Eine anderweitige Verwendung bleibt damit ausgeschlossen. Filme, Druckplatten, Klischees usw. werden hingegen nicht ausgehändigt, bleiben also in unserem Besitz. Wenn wir eine Reinzeichnung nach einer Postkarte oder sonst einer Vorlage angefertigt haben und dem Kunden die üblichen anteiligen Reinzeichnungs-, Repro- und Druckstockkosten berechnet wurden, dann behält der Besteller so lange das ausschließliche Verfügungsrecht darüber, solange er bei uns fertige Artikel bestellt. Dieses Verfügungsrecht verfällt dann, wenn der Kunde 18 Monate lang nichts mehr bestellt hat. Eine Rückvergütung der berechneten anteiligen Kosten erfolgt nicht. Eine Untersuchung oder Verantwortung dafür, ob an uni gelieferte Entwürfe, Skizzen und Vorlagen gegen bestimmte Urheberrechte, Warenzeichen oder bei Gerichten hinterlegte Gebrauchsmuster verstoßen, wird abgelehnt, kann also von uns nicht übernommen werden. Die Verantwortung dafür liegt also ausschließlich beim Besteller.

6. Korrekturabzüge und Freigabemuster
Die Freigabe vorgelegter Korrekturabzüge oder Ausfallmuster befreien den Lieferanten von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der nach diesen Unterlagen hergestellten Produkte. Für Fehler, die in der Bestellung, in eingesandten Unterlagen oder durch undeutliche und unvollständige Angaben entstanden sind, übernimmt der Lieferer ebenfalls keine Verantwortung.

7. Verpackung
Die Kosten für Verpackung werden von uns in Rechnung gestellt.

8. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto Kasse. Bei Neukunden liefern wir ausschließlich gegen Zahlungssicherheit (Vorkasse, Nachnahme o. ä.). Wechsel nehmen wir nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und nur zahlungshalber an. Der Besteller trägt alle mit den Wechseln zusammenhängenden Kosten. Wir haften nicht für die Rechtzeitigkeit des Protests. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz vor, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf.

9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang Weiterveräußerung. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert, oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung sel6st einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.

10. Werkzeuge
•)Stellen wir nach von Ihnen uns übermittelten zeichnerischen und/ oder anderen gestalterischen Vorlagen zur Produktion benötigt Werkzeuge und/ oder Vorrichtungen her, so beanspruchen wir dafür eine Beteiligung an den Herstellungskosten (Werkzeugkostenanteil), die wir Ihnen im Rahmen der Vertragsverhandlungen mitteilen und nach Freigabe des Werkzeuges in Rechnung stellen. Die Werkzeugkostenanteile sind mit der Freigabe des mit der ersten vertraglichen Lieferung aus diesem Werkzeug. Ungeachtet Ihrer Kostenbeteiligung bleiben wir Eigentümer des Werkzeuges, das wir allein für Lieferungen an Sie verwenden; es sei denn, Sie gestatten uns auf Anfrage schriftlich den Einsatz auch für andere Kunden.

•) Wir verpflichten uns, die Werkzeuge ein Jahr nach der letzten Lieferung für Sie aufzubewahren. Teilen Sie uns vor Ablauf dieser Frist mit, dass innerhalb eines weiteren Jahres noch Bestellungen von Ihnen aufgegeben werden, so sind wir zur Aufbewahrung für den von Ihnen vorgegebenen Zeitraum verpflichtet. Andernfalls können wir frei über die Werkzeuge verfügen.

11. Gewährleistung
Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Unwesentliche oder kleinere Mängel an Material, Oberfläche oder Farbe, die durch die Eigenart der Herstellung bedingt sind, berechtigen nicht zur Reklamation, soweit sie bei zügigem Kontrolltempo unter normalen Lichtverhältnissen aus ca. 60 cm Abstand mit dem bloßen Auge nicht sichtbar sind und das Gesamtbild des Produktes nicht verkaufsmindernd beeinträchtigen. 6 Monate nach Lieferung ist auch die Haftung für versteckte Mängel ausgeschlossen. Bei fristgerecht und berechtigt erhobenen Reklamationen und bei Rücksendung der fehlerhaften Teile steht es dem Lieferanten frei, entweder Ersatz zu liefern, kostenlos nachzubessern oder Gutschrift zu erteilen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Besteller kann nur dann den Kaufvertrag rückgängig machen oder den Kaufpreis mindern, wenn auch eine eventuelle Ersatzlieferung fehlschlägt oder eine individuelle Nachbesserung nicht gelingt. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art einschließlich Gewinnentgang, die unmittelbar oder mittelbar auf die Mängel zurückzuführen sind. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, den Lieferer mit Kosten der Prüfarbeiten zu belasten.

12. Rücktritt
Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Besteller sich im Annahmeverzug befindet, in Vermögensfall gerät, insbesondere wenn über sein Vermögen ein gerichtlicher Vergleich oder das Konkursverfahren eröffnet wird. lm Falle des Rücktrittes stehen dem Besteller gegen uns keine Schadenersatzansprüche zu.

13. Preise
•) Unsere Preise in Angeboten und Auftragsbestätigung verstehen sich in EURO ab Werk, ausschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Verpackung.

(2) Nachträgliche Herabsetzung der Bestellmengen und/ oder die Verringerung vereinbarter Abrufe berechtigten uns zu angemessenen Erhöhungen der vereinbarten Stückpreise und auch des verabredeten Werkzeugkostenanteil. Unseren Preisen liegen die gegenwärtig üblichen Kalkulationsfaktoren zugrunde. Ändern sich bei Abrufaufträgen die Kalkulationsgrundlagen nachhaltig, so sind wir berechtigt, die vereinbarten Stückpreise nach billigem Ermessen diesen Kosten Änderungen anzupassen.

14. Lohnaufträge
•) Werden von uns Lohnarbeiten ausgeführt und stellen Sie uns für diese oder auch andere Aufträge Werkstoffe, Werkstoffteile, Halbfabrikate oder Werkzeugvorrichtungen zur Verfügung oder liefern Sie diese zu, so werden diese Gegenstände von uns mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bearbeitet, behandelt und verwahrt. Zu einer Prüfung auf ihre Eignung für den vorgesehenen Einsatzweck sind wir nur verpflichtet, wenn dies mit Ihnen ausdrücklich vereinbart worden ist und Sie etwa anfallende Prüfungskosten tragen.

•) Sollten Teile wegen der Fehler am Material unverwendbar werden, so sind uns die entsprechenden Bearbeitungskosten von Ihnen zu ersetzen.

•) Falls Teile wegen Fehlern durch die Bearbeitung unverwendbar werden, so werden wir die gleiche Arbeit an einem und frachtfrei einzusendenden neuen Stück ohne Berechnung ausführen. Ausschluss von bis zu 5% der Gesamtmenge ist von Ihnen zu akzeptieren.

15. Haftung
Soweit in diesen Bedingungen nicht etwas anderes vereinbart worden ist, stehen dem Besteller gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen keinerlei Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, wegen Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten zu, soweit die Verletzung dieser Pflichten nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

16. Erfüllungs- und Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden oder mit ihm zusammenhängenden Streitigkeiten ist das für Wien zuständige Amtsgericht. Das gilt auch für Scheck- oder Wechsel-Klagen. Wir sind jedoch auch berechtigt, die Klage bei dem für den Besteller zuständigen inländischen oder ausländischen Gericht zu erheben.

17. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.

18. Datenspeicherung für gewerbliche Zwecke
Wir sind berechtigt jede E-Mailadresse unserer Kunden und Firmen oder Personen mit denen wir zusammen arbeiten zu speichern und diese mindestens 7 Jahre zu behalten und zu Werbezwecken verwenden zu dürfen ohne rechtliche Konsequenzen in Kauf nehmen zu müssen.

19. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

Dipl.lng Richard Huber GmbH

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